Bürgermeisterin Bettina Weist teilte auf eine Anfrage der FDP mit, dass weitere öffentliche Gebäude in Gladbeck mit induktiven Höranlagen für hörgeschädigte bzw. ertaubte Menschen ausgerüstet wurden. Umgerüstet wurde die Stadthalle und induktive Höranlagen befinden sich jetzt im Fritz-Lange-Haus, in der Stadthalle, in der Trauerhalle Friedhof Mitte und im Neubau des Heisenberg-Gymnasiums (Agora, Mensa, Musikräume).
Heinz-Josef Thiel: „Ein positiver Start, ganz besonders auch als Hilfe für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler.“ Der neue Konferenzraum des Jobcenters und der Schulungsraum der Jobakademie seien nach dem Umbau ebenfalls mit induktiven Höranlagen funktionsfähig in Betrieb.
Quelle: Heinz-Josef Thiel
Erfreulicherweise hat die Bundesregierung nunmehr per Rechtsverordnung vom 20.10.2020 die Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das bedeutet, dass insbesondere folgende Regelung bis Ende nächsten Jahres weiter gilt:
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land rund 6,6 Millionen Euro, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Sie leisten konkrete Hilfestellungen, um die Einzelne oder den Einzelnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen.
Die BA (Bundesagentur für Arbeit) möchte Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Deshalb hat sie einen Aktionsplan Inklusion entwickelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Diese sollen dafür sorgen, dass die UN-BRK planvoll und zielgerichtet umgesetzt wird.
Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen.
Weiterlesen: Welche Lobbyisten im Bundestag ein- und ausgehen
In Deutschland wird erstmals ein Unternehmens-Sanktionsrecht eingeführt werden. Der „Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ (VerSanG) werde derzeit zwischen Union und SPD intensiv verhandelt und werde vermutlich noch vor der Sommerpause 2020 ins Parlament eingebracht werden, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Dr. Jan-Marco Luczak auf dem BVMed-Expertenforum zum Thema „Healthcare Compliance“ am 19. November 2019 in Berlin.
„Deutschlands größter Sozialverband, der VdK, ist sehr erleichtert, dass bei der Grundrente endlich eine Einigung erzielt werden konnte. Dies zeigt, dass der Druck des Verbands Wirkung erzielt hat. Zentral für den VdK war dabei immer, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben, Kindererziehung oder Pflege grundsätzlich nicht vom Sozialamt abhängig sein dürfen. Wir sind daher froh, dass die Bedürftigkeitsprüfung nicht kommt.
Paritätischer fordert Schutz der Selbstbestimmung
Der Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Durch das neue Gesetz können große Menge von gesetzlich versicherten Patient*innendaten gesammelt und zusammengeführt werden. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor den Möglichkeiten des massiven Datenmissbrauchs und schließt sich damit der Kritik des Datenschutzbeauftragen, des Bundesrats und den Grünen an.
Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die bestmögliche Ausbildung zu finanzieren, sondern nur eine zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendige Ausbildung.
Deshalb hat es das Sozialgericht Osnabrück in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, die Bundesagentur vorläufig zur Kostenübernahme für eine (zweite) Ausbildung einer erheblich hörgeschädigten Antragstellerin zur Erzieherin zu verpflichten (Aktenzeichen S 43 AL 68/19 ER).
Die im Jahr 2000 geborene Antragstellerin trägt auf der einen Seite ein Hörgerät und ist auf dem anderen Ohr mit einem Cochleaimplantat versorgt. Bei ihr sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen H (für hilflos), GL (für gehörlos) und RF (für eine Befreiung von Rundfunkgebühren) festgestellt. Die Antragstellerin besuchte bis Sommer 2017 eine Schule für Hörgeschädigte.
Foto: Peter Hölterhoff
Weiterlesen: Keine weitere Förderung einer Hörgeschädigten für eine zweite Ausbildung
Liebe Selbsthilfe-Gruppenleiter, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 11.07.2019 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen.
Der aktualisierte Leitfaden ist als barrierefreies PDF-Dokument beigefügt >hier< und auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Bitte beachten: Der neue Leitfaden wird nur noch als pdf-Dokument veröffentlicht und nicht mehr gedruckt werden.
Mit den Veränderungen im Leitfaden wird die im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes(TSVG) aufgenommene gesetzliche Neuregelung des § 20h SGB V redaktionell nachvollzogen. Eine inhaltliche Anpassung der Förderbedingungen infolge der Gesetzesänderung findet nicht statt.
Es gibt viele Nachteile, die Menschen mit Behinderungen im Alltag in Kauf nehmen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Betroffenen jedoch besondere Schutzrechte und Hilfen beanspruchen. Die so genannten Nachteilsausgleiche sollen helfen, die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Dabei geht es um ein breites Spektrum - vom Kündigungsschutz am Arbeitsplatz bis hin zur Freifahrt im Nahverkehr. Doch für viele der 7,8 Millionen in Deutschland Betroffenen bedeutet es eine hohe Hürde, um ihre Rechte einzufordern.
Bild: Cover - SoVD-Bundesverband
Weiterlesen: Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
Das im Mai in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) regelt die Verteilung der Selbsthilfe-Fördermittel ab dem nächsten Jahr neu.
Aus Sicht der AOK verschlechtert das Gesetz die bisherige erfolgreiche Selbsthilfeförderung.
Bis zum Jahr 2019 standen die Hälfte der jährlichen Selbsthilfefördermittel für die krankenkassenindividuelle Projektförderung bereit. Die andere Hälfte stellten die Krankenkassen für die gemeinschaftlich verwaltete Pauschalförderung zur Verfügung.
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