joomplu:3217Die Empfehlung für die Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit“ – kurz auch Königsteiner Empfehlung – liegt jetzt in der sechsten Auflage vor.
Begutachtungsempfehlungen für Berufskrankheiten werden regelmäßig aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Rechtsprechung angepasst. Sie richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage, auf deren Basis Einzelfälle geprüft und Entscheidungen über eine Berufskrankheit getroffen werden können.
Aktualisiert wurde die Königsteiner Empfehlung von einem interdisziplinären Arbeitskreis, an dem medizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände sowie Unfallversicherungsträger und deren Spitzenverbände, Institute und Kliniken sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beteiligt waren. Einbezogen wurde in einem zweiten Schritt auch eine erweiterte Fachöffentlichkeit.
Die wichtigsten Fakten:
• Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage zu berufskrankheitsspezifischen und unfallversicherungsrechtlichen Fragestellungen
• Die wesentlichsten Änderungen in der aktualisierten Königsteiner Empfehlung stellen die überarbeiteten Tabellen zur Berechnung des prozentualen Hörverlustes aus Ton- und Sprachaudiogramm dar, durch die die Bewertung des prozentualen Hörverlustes bei der beginnenden bis geringgradigen Lärmschwerhörigkeit künftig in den meisten Fällen etwas höher ausfällt
• In Zukunft ist die Bedeutung der Kombinationswirkung von Lärm mit ototoxischen Arbeitsstoffen (das Innenohr schädigende Stoffe) weiter zu beobachten und – wenn für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit validierte Forschungsergebnisse vorliegen – auch darüber zu diskutieren, wie Audiometrieverfahren mit Störgeräuschen eingesetzt werden können.

Seit mehr als 40 Jahren gilt die „Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit“ – auch Königsteiner Empfehlung genannt – als Grundlage für eine gleiche, gerechte Begutachtung und Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei arbeitsbedingter Schädigung des Gehörs. Im Jahr 1974 erschien die erste Auflage dieser Empfehlung, die seither mehrfach aktualisiert wurde.
Der „Arbeitskreis Königsteiner Empfehlung“ hat sich mit den Ergebnissen der Fachveranstaltung befasst und die Empfehlung an einigen Stellen entsprechend überarbeitet. Die Vorstände und Gremien der beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen haben ihre Zustimmung zur Neufassung der Königsteiner Empfehlung gegeben.
Seit Oktober 2020 steht die Empfehlung in einer Download- und einer gedruckte Version zur Verfügung. Die Änderungen und deren Anwendung treten mit Veröffentlichung der neuen Königsteiner Empfehlung in Kraft.
Die Bewertung der arbeitsbedingten Schwerhörigkeit wird künftig der Bedeutung des Gehörs in der Arbeitswelt weiter angepasst, insbesondere für die beginnende Schwerhörigkeit.
Es wurden nun die modifizierten Hörverlusttabellen von Boenninghaus und Röser 1973 (Tabelle 1 der Königsteiner Empfehlung) und Röser 1980 (Tabelle 2 der Königsteiner Empfehlung) übernommen (Feldmann und Brusis 2019).
Der Vorteil des gewichteten Gesamtwortverstehens entfällt und wird durch eine teilweise Erhöhung der prozentualen Hörverluste in der geänderten Tabelle berücksichtigt. Zudem wurden die Hörverlustwerte im unteren Bereich etwas angehoben.
Die Berechnung der Effektiven Lärmdosis (ELD, Lärmexposition für das gesamte Arbeitsleben) wurde vereinfacht. Es wurde vereinbart, die Beschäftigungsabschnitte und Tageslärmexpositionspegel regelmäßig (nur) für die vergangenen drei Jahrzehnte, frühestens ab dem Jahr 1990 zu ermitteln. Im Einzelfall sind auf Anforderung Feststellungen zu Zeiten davor zu treffen.
Eine Reihe anderer in der Begutachtungspraxis relevanter Punkte blieb gegenüber der vorherigen Auflage der Königsteiner Empfehlung aus dem Jahr 2012 unverändert. So ist beispielsweise beim Vorliegen von Ohrgeräuschen – wie bisher – eine gezielte Tinnitusdiagnostik mit Frequenzanalyse und Verdeckungsmessungen erforderlich. Der Begleit-Tinnitus einer Lärmschwerhörigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen unverändert bewertet werden.
Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
Dr. Ulrike Wolf und Prof. Dr. Tilman Brusis ,
Aktualisierung der Königsteiner Empfehlung: Anpassung der Bewertung der arbeitsbedingten Schwerhörigkeit an die Bedeutung des Gehörs in der Arbeitswelt ,
DGUV Forum, Ausgabe 1,2021, ISSN 2699-7304,

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