Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbs und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Anspruchsberechtigt sind:
Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbs und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Anspruchsberechtigt sind:
Quelle: sbv Aktuell online, Ausgabe März 2014, (Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V.)
Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung
Am 17. Februar 2014 fand die erste Veranstaltung der Beauftragten der Bundesre-gierung für die Belange behinderter Menschen (BBB), Verena Bentele, statt. Das Bundesteilhabegesetz war Thema dieses Treffens im Berliner Kleisthaus. An diesem Treffen nahmen die Landesbehindertenbeauftragten (LBB) teil: Norbert Killewald (NRW), Irmgard Badura (Bayern) und Stephan Pöhler (Sachsen).
Weiterlesen: Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung
In der 18. Wahlperiode ist Verena Bentele die neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Ihr gesetzlicher Auftrag:
Die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt
Weiterlesen: Behindertenbeauftragte der Bundesregierung -Verena Bentele