resoResolution

d. Deutschen Gesellschaft d. Hörgeschädigten - Selbsthilfe u. Fachverbände e. V. (DG) zur Feststellung des Grades der Behinderung

gefunden von Christine Schiffer im Internet:

http://www.deutsche-gesellschaft.de/taxonomy/term/2/anhaenge/2014-11-01-resolution-icf-gdb.pdf

beschlossen auf der Mitgliederversammlung der DG am 23.11.2014 in Eisenach Bezug: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung Bearbeitungsstand: 26.09.2014

 

Der o. g. Referentenentwurf zielt in Artikel 1 Rdnr. 3.1.2 darauf ab, zukünftig den GdB unter Bezugnahme auf die ICF und eine Funktionseinschränkung zu berechnen, „die sich unter Einsatz von Hilfsmitteln und allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ergibt“. Auf diese Weise soll die bisherige Feststellung des GdB auf der Grundlage gesundheitlicher Störungen grundsätzlich verändert werden. Darüber hinaus sieht Artikel 1 Rdnr. 3.1.3 vor, dass Funktionseinschränkungen, welche die Teilhabe beeinträchtigen, nach „standardisierten, wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden“ zu erfassen sind, soweit solche Standards existieren.

Die DG hat die größten Bedenken im Hinblick auf solche Planungen zur Situation hörgeschädigter Menschen und begründet diese wie folgt:

Grundsätzlich gibt es derzeit keine diagnostischen Verfahren oder Methoden, die eine

auch nur ansatzweise objektive Messung der Funktions- bzw. Teilhabe-Einschränkungen hörgeschädigter Menschen ermöglichen. Der Grund dafür ist, dass sich Verstehens- und Kommunikationssituationen überaus vielfältig darstellen und von verschiedensten individuellen, räumlichen/situativen und interaktiven Faktoren abhängig sind. Deshalb sind bei hörgeschädigten Menschen Funktionseinschränkungen nicht statisch, sondern je nach Situation unterschiedlich ausgeprägt.

Verwendet werden Verfahren zur Sprachaudiometrie, die jedoch nicht als Methoden zur Messung der Funktions- bzw. Teilhabeeinschränkung entwickelt worden sind, sondern der Diagnostik und Hilfsmittelanpassung dienen und in nicht-kommunikativen Laborsituationen durchgeführt werden.

Auch die wichtigsten sprachaudiometrischen Standardverfahren – der Freiburger und der Oldenburger Sprachtest – sind ausschließlich auf die auditive Wahrnehmungsfähigkeit von Sprachlauten in Einzelwörtern oder einfachen Sätzen hin konzipiert und spiegeln die sprachlich-kommunikativen Hör- und Verstehens-Situationen des alltäglichen Lebens im weitesten Sinne – vom Gespräch beim Essen bis zu wissenschaftlichen Veranstaltungen –

überhaupt nicht wider.

Tatsächlich wird die Fokussierung auf Funktionseinschränkungen „unter Einsatz von Hilfsmitteln“ auch aus anderen Gründen der Situation hörgeschädigter Menschen im

alltäglichen Leben nicht gerecht.

Zunächst bedingen Anpassung, Anschaffung, Pflege, Reparaturen sowie der ständige Einsatz von Hilfsmitteln einen nicht unerheblichen permanenten Aufwand, der im Vergleich zu Personen, die keine Hilfsmittel benötigen, durchaus Einschränkungen bedeutet. Darüber hinaus beeinträchtigen Hilfsmittel in manchen Situationen trotz ihres Nutzens Menschen mit Hörschädigung oder sie verlieren in solchen ihre Wirksamkeit: z. B. bei Krankheit, beim Sport, bei Störgeräuschen, bei technischen Defekten, im Zusammenhang mit Wasser, Hitze oder Kälte – um nur einige wenige Faktoren zu nennen.

Nicht zuletzt ist durch unterschiedliche Studien belegt, dass Menschen mit Hörschädigung überdurchschnittlich häufig an psychosomatischen Folgebeschwerden leiden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass technische Hilfsmittel eine Hörschädigung in aller Regel nicht komplett kompensieren können. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Fokussierung auf Funktionseinschränkungen unter Einbeziehung vorhandener technischer Hilfen dieser Situation gerecht werden kann.

Der GdB ist für die Vergabe von Merkzeichen und Nachteilsausgleichen, wie z. B. den Anspruch auf Kommunikationshilfen, Leistungen des Integrationsamtes oder ggf. auch in Bezug von Teilhabegeld ausschlaggebend.

Die o. g. Neuregelung könnte bei hörgeschädigten Menschen eine Reduzierung des GdB zur Folge haben - mit der Konsequenz, dass die genannten Ansprüche nicht mehr bestehen und sich Teilhabechancen hörgeschädigter Menschen wiederum verschlechtern.

Auf diese würde sich der Fokus auf Schädigung unter Einbeziehung von Hörhilfen nachteilig auswirken und eine Verbesserung von Teilhabechancen konterkarieren.

Die DG spricht sich deshalb entschieden gegen eine Festsetzung des GdB aus, die der tatsächlichen Lebens- und Kommunikationssituation hörgeschädigter Menschen nicht gerecht wird, keine Transparenz ermöglicht und zudem zuständige Behörden vor allem im Hinblick auf zeitliche wie fachliche Ressourcen deutlich überfordern dürfte.

Prof. Dr. Ulrich Hase

Vorsitzender

Mitgliedsverbände:

Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V.

  1. Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Bildungseinrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige (Direktorenkonferenz)
  2. Arbeitsgemeinschaft Leben auf dem Trapez
  3. Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen
  4. Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V.
  5. Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V.
  6. Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
  7. Bundesinnung der Hörgeräteakustiker
  8. Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e. V.
  9. Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands e. V.
  10. Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V.
  11. Bundesverband d. SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte e. V.
  12. Bundesverband der Studierenden d. Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V.
  13. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e. V.
  14. Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e. V.
  15. Deutsche Gehörlosen Jugend e. V.
  16. Deutsche Hörbehinderten-Selbsthilfe e. V.
  17. Deutsche Tinnitus-Liga e. V.
  18. Deutscher Fachverband für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V.
  19. Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
  20. Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
  21. Deutscher Wohlfahrtsverband für Gehör- und Sprachgeschädigte e. V.
  22. Evangelische Schwerhörigenseelsorge in Deutschland e. V.
  23. Gesellschaft der Gehörlosen und Schwerhörigen -Selbsthilfe und Fachverbände- NRW e. V.
  24. Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e. V.
  25. Hessische Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V.
  26. Taubblindendienst e. V.
  27. Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands e. V.

CIV NRW e.V

CIV NRW Logo

Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
© Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr

Mit Aufruf der folgenden Links werden Daten an die Netzwerke übertragen und dort verarbeitet.
Facebook: https://www.facebook.com/CIV.NRWNews - Twitter:    https://twitter.com/CIV_NRW - Instagram:  https://www.instagram.com/civnrw/
WEB-Layout: Peter G.A. Hölterhoff
Sie können uns unterstützen über Gooding oder eine
direkte Spende hier online
Bankverbindung: Volksbank Hohenlimburg
IBAN:DE30 4506 1524 4001 2313 00,
BIC: GENODEM1HLH

Veranstaltungskalender

Wir benutzen Cookies
Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.