In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.
Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, von der Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten.
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html
Vor einem Jahr hat die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ihre Arbeit aufgenommen. Die Stelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, eingerichtet.
Menschen mit Behinderungen stoßen immer noch auf Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erschweren - obwohl die öffentlichen Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
In dem ersten Jahr der Schlichtungsstelle sind bereits über 130 Anträge und eine Vielzahl von Anfragen und Beratungsersuchen eingegangen.
Weiterlesen: Ein Jahr Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Der CIV NRW e.V. setzt sich auch weiterhin für die Umsetzung von Baumaßnahmen und Anschaffung von Anlagen zur Verbesserung der Teilhabe von Hörgeschädigten in öffentlichen Gebäuden ein. An vielen Orten kämpft der Vorstand des Verbandes gegen Windmühlen. Der Einbau von Induktionsschleifen, die Anschaffung von FM-Anlagen oder anderer Einrichtungen zur Hörverbesserung und die akustische Optimierung von Räumen sind nur einige Beispiele, die mit fadenscheinigen Argumenten geblockt oder endlos verzögert werden. Umso wichtiger ist es, die Verantwortlichen immer wieder auf Missstände aufmerksam zu machen und auf das Recht zur Teilhabe zu bestehen. Ein unermüdlicher Kämpfer gegen diese „Windmühlen“, ist unser Vorstandsmitglied, Heinz Josef Thiel.
Der CIV NRW e.V. veröffentlicht eine Stellungnahme des Präsidenten unseres Dachverbandes, der DCIG e.V.
Stellungnahme der DCIG – Senden, der 17. November 2017
Am 20.11.2017 findet in Niedersachsen eine gerichtliche Anhörung statt. Der „Fall“ schlägt im Vorfeld hohe Wellen: Es ist die Rede von einer drohenden Zwangsimplantation eines gehörlosen Kindes gehörloser Eltern.
Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) hat zu dieser Situation eine klare Meinung:
Eine CI-Implantation ohne Zustimmung der Eltern ist strikt abzulehnen!
Begründung:
Gehörlos geborene Kinder können durch Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI) die Lautsprache erwerben. Dazu ist jedoch eine gute, engagierte lautsprachliche Umgebung und eine positive Grundhaltung der Eltern gegenüber der Implantation und ihren Folgen zwingend erforderlich. Die Eltern müssen ihr Kind über Jahre hinweg beim Erwerb der Lautsprache unterstützen. Sie müssen bereit sein, viele Folgetermine etwa an einem Rehabilitationszentrum wahrzunehmen. Und sie müssen ihr Kind auch auf seinem Weg in die lautsprachliche Gesellschaft aktiv begleiten.
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Das Bundessozialgericht hat entschieden -Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt Antrag als genehmigt.
Hier die Pressemitteilung des BSG vom 07.11.17:
Anspruch auch mittelloser Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung
Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute, am Dienstag, den 7. November 2017, entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).
Ratgeber „Informiert und selbstbestimmt“ (Stand: Juli 2017). Der Ratgeber ist vom BMG aktualisiert worden und bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können sich Erkrankte berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem/der Behandelnden (z. B. Ärzt/innen oder Zahnärzt/innen, aber auch
Physiotherapeut/innen oder Heilpraktiker/innen) einfordern möchten.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen kompakten Ratgeber entwickelt - das Handbuch "Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr". Dieses gibt als Leitfaden einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Fernbuslinienverkehr,. Dazu gehört auch die neue Vorgabe, dass ab Januar 2020 alle eingesetzten Busse barrierefrei und mit mindestens zwei Plätzen für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein müssen. Darüber hinaus gibt das Handbuch weiterführende Empfehlungen, um für alle Menschen die Teilhabechancen im Fernbuslinienverkehr weiter auszubauen.
Das Handbuch kann von der Homepage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Die Förderrichtlinie zur unabhängigen Teilhabeberatung ist nun offiziell. Sie wurde heute im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Auf der Internetseite des BMAS sind viele wichtige Informationen zusammengefasst. Dies umfasst beispielsweise die Förderrichtlinie, einen Leitfaden für Antragstellerinnen, Termine und Fristen sowie der Hinweis auf eine Beratungshotline.
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Gesetzesvorhaben/BTHG/EUTB/EUTB_node.html
Sehr gute Halbjahresbilanz der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde vor einem halben Jahr bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, eingerichtet. Heute hat die Beauftragte den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages über die ersten Erfahrungen informiert. In ihrer Halbjahresbilanz machte sie deutlich: „Die Schlichtungsstelle ist ein echter Erfolg für alle, die ganz praktisch Barrieren beseitigen wollen. Über das große Interesse freue ich mich sehr. Mit der Schlichtungsstelle haben wir ein konkretes Angebot geschaffen, das jedem kostenfrei zur Verfügung steht, der sich in seinen Rechten auf Barrierefreiheit und Gleichstellung verletzt sieht.“ Die Beauftragte hat sich sehr dafür eingesetzt, dass auch einzelne Personen die Schlichtung beantragen können. Zunächst waren Schlichtungen nur für die Verbände vorgesehen.
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Förderrichtlinie zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht
Heute wurde die Förderrichtlinie zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird am 31. Mai 2017 in Kraft treten. In der Förderrichtlinie werden die Voraussetzungen für eine Förderung von Beratungsangeboten gemäß § 32 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz-BTHG) konkretisiert.
„Teilhabe und Selbstbestimmung sind für Menschen mit Behinderung noch längst nicht selbstverständlich. Die Behindertenpolitik in der nächsten Legislaturperiode muss endlich die Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung schaffen.“ Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des morgigen Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
„Gladbeck-Card“ – Cochlea Implantat Verband NRW informiert!
Vor einigen Jahren wurde die „Gladbeck-Card“ erfolgreich ins Leben gerufen, die bestimmten Bürgern vielfältige Vorteile bei Angeboten der Stadt Gladbeck bietet. So gibt es Vergünstigungen bei Besuchen der Musikschule, der Stadtbücherei, der Volkshochschule, des kommunalen Kinos, Besuch des Hallenbades. Ermäßigungen gibt es auch bei der Hundesteuer für einen Hund und bei städtischen Veranstaltungen in der Mathias-Jakobs-Stadthalle.
Der Empfängerkreis dieser Vorteile ist in einem Flyer umfänglich definiert dargelegt.
- Die Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen
- Armuts- und Reichtumsbericht
- Reform des SGB VIII: Ein erster Schritt Richtung Inklusion für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen
- VdK: Erwerbsminderung bleibt Armutsrisiko
- Behindertenbeauftragte begrüßt, dass Schlichtungsstelle jetzt ihre Arbeit starten kann.
- Keine unliebsamen Überraschungen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Welttag der Menschen mit Behinderungen: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht
- Behindertenbeauftragte mahnt:
- Verbändebündnis fordert dringend Nachbesserungen beim Bundesteilhabegesetz
- Hilfen für hörgeschädigte Eltern