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Der CIV NRW e.V.

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joomplu:1754Das im Mai in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) regelt die Verteilung der Selbsthilfe-Fördermittel ab dem nächsten Jahr neu.

Aus Sicht der AOK verschlechtert das Gesetz die bisherige erfolgreiche Selbsthilfeförderung.
Bis zum Jahr 2019 standen die Hälfte der jährlichen Selbsthilfefördermittel für die krankenkassenindividuelle Projektförderung bereit. Die andere Hälfte stellten die Krankenkassen für die gemeinschaftlich verwaltete Pauschalförderung zur Verfügung.

Durch die gesetzlichen Anpassungen des TSVG müssen die Kassen nun ab dem nächsten Jahr 70 Prozent der Fördermittel für die Pauschalförderung einsetzen. Für die Projektförderung verbleiben nur noch 30 Prozent.
„Die bisherige Regelung ermöglichte es den Krankenkassen, unterschiedliche regionale Schwerpunkte in der Selbsthilfeförderung zu setzen. Hierdurch konnten wir die Belange chronisch erkrankter und behinderter Menschen in unserer Region bestmöglich unterstützen. Zudem konnten wir aus den Projektfördermitteln auch kostenintensivere, innovative Projekte fördern“, erklärt Susanne Strombach vom Selbsthilfebüro der AOK Hessen. Diese bislang erfolgreiche Förderpraxis sei nun ab 2020 gefährdet – zum einen durch die gekürzten Mittel, zum anderen, weil verschiedene Kassenverbände bereits angekündigt hätten, sich unter den neuen Bedingungen ganz aus der Projektförderung zurückziehen zu wollen.
Für die Selbsthilfe bedeutet die Neuregelung auf allen Ebenen ein verändertes Antragsverfahren, das nun auch im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung schnellstmöglich
angepasst werden muss. Die AOK wird alle Selbsthilfegruppen in Hessen rechtzeitig über bevorstehende Änderungen schriftlich informieren. „Aktuelle Informationen
erhalten Sie auf jeden Fall in unserem nächsten Magazin Forum plus“, so Susanne Strombach.

Quelle: AOK Hessen Susanne Strombach und Bettina Graupe vom Selbsthilfe-und Patientenbüro der AOK Hessen.

Ergänzung der Redaktion CIV NRW News:
Die Neuverteilung betrifft auch NRW
Die Bereitstellung der Fördermittel ist unterteilt in kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und kassenartenindividuelle Projektförderung.
Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen (zum Beispiel Raummiete) zur Verfügung gestellt.
Die Projektförderung unterstützt einzelne, inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben. Dazu gehören beispielsweise Seminare und andere Veranstaltungen.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Die Bundesländer erhalten mehr Einfluss auf die Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss. Sie erhalten dort den gleichen beratenden Status wie die Patientenvertreter. Die Regeln, nach denen Vorstände der Kassen­ärzte ihre Einkommen berechnen und veröffentlichen müssen, werden verschärft. Zudem wird die Selbsthilfe-­Förderung durch die Krankenkassen zentralisiert. Ab 2020 sollen Selbsthilfegruppen und ihre Organisationen zu 70 Prozent von den Kassen pauschal finanziell und zu 30 Prozent kassenindividuell unterstützt werden. https://aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_20827.html

Förderung der Selbsthilfe in NRW durch gesetzliche Krankenkassen auf Rekordniveau

Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben in diesem Jahr allein für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) in NRW 7,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme teilt sich wie folgt auf:
Insgesamt erhielten 82 Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene 1.758.982,65 € Pauschalförderung.
(Hinweis: Nicht alle Landesorganisationen haben einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt.)
Die Selbsthilfekontaktstellen incl. der angeschlossenen Selbsthilfebüros erhielten in diesem Jahr 3.487.806,67 €.
Darüber hinaus wird aktuell eine Werbekampagne für das Thema Selbsthilfe in Bussen und Bahnen finanziert.
Das Budget für die örtlichen Selbsthilfegruppen wurde in diesem Jahr zusätzlich um 120.000,- € aus den Restmitteln 2018 erhöht.
Darüber hinaus haben einige Krankenkassen ihr kassenindividuelles Budget der Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Dadurch erhöhte sich der Förderbetrag für die örtlichen Selbsthilfegruppen auf insgesamt 2.440.372,91 €.
Die Krankenkassen/-verbände in NRW fördern darüber hinaus Selbsthilfeprojekte von örtlichen Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen.
Vor einigen Wochen wurde das Gesetz zur Förderung der Selbsthilfe (§20h SGB V) durch den Bundestag geändert. Aktuell beraten die Krankenkassen/-verbände über die nun notwendigen Änderungen des Förderverfahrens. Das neue Verfahren wird voraussichtlich im Oktober 2019 veröffentlicht.
Quelle: Krankenkassen/-verbände in Nordrhein-Westfalen

Der Verband

Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
ist als gemeinnütziger Verband
befreit von der Körperschaftsteuer
Sitz :
58097 Hagen.
VR Amtsgericht Hagen Blatt-Nr. 3181
Geschäftsstelle:
Alleestraße 73
58097 Hagen
Kontakt:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 02331 1884601

Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Marion Hölterhoff, Vorsitzende,
Daniel Aplas, stellv. Vorsitzender
Christel Kreinbihl, Schatzmeisterin
Peter Hölterhoff, Schriftführer

Beisitz:
Bärbel Kebschull, Rolf Gödde,
Helmut Klotz, Tobias Raulien

Medizinische Beratung

Bei medizinischen Fragen werden wir von Fachleuten beraten.
Es beraten uns:
Medizinische Fachfragen zum Cochlea- Implantat und dessen Implantation
Prof. Dr. med. Jonas Park
Bereich Rehabilitation
Dr. med. Elmar Spyra
Bereich Hör- und Audiotherapie
Peter Dieler
Infos hierzu finden Sie hier >>>

 

Wir danken unseren Förderern

Gefördert im Rahmen des §20h SGBV von den Krankenkassen/-verbänden in NRW
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Netzwerk:

Der CIV NRW ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,
in der Gesundheitsselbsthilfe NRW,
in der LAG Selbsthilfe NRW,
im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung,
in dem Netzwerk Stiftungen und Bildung und Medizin NRW.

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Aktiv in der Patientenbeteiligung in NRW.
in der GSH NRW, im Netzwerk Stiftungen und Bildung,
im Beirat KSL MSi,
im Behinderten Beirat der Stadt Iserlohn und
stellvertretender Behinderten Beirat in der Stadt Hagen, 
und natürlich für die CI- Selbsthilfegruppen in
NRW

CIV NRW e.V

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Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
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Der Vorstand des CIV NRW bedankt sich bei allen Mitgliedern, Freunden und Förderern für das in uns gesetzte Vertrauen und die Unterstützung.
Der CIV NRW ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband 

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