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Der CIV NRW e.V.

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rolf mit ohrVdK-Präsidentin: „Bundessozialgerichts-Urteil benachteiligt Krankenversicherte mit wenig Geld“
• Sozialverband legt Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Rechtsprechung zur „Genehmigungsfiktion“ ein
• Krankenkassen können seit Mai 2020 Anträge für medizinische Leistungen leichter verzögern
Der Sozialverband VdK hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt, die den Druck von Krankenkassen nimmt, innerhalb einer bestimmten Frist notwendige medizinische Leistungen zu genehmigen.
„Seit der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können sich nur noch wohlhabende Versicherte ein Vorstrecken der oft sehr hohen Kosten etwa für Hilfsmittel wie Rollstühle leisten.
Bild: CIV NRW Archiv

Menschen mit kleinen Einkommen müssen auf solche Hilfsmittel, aber auch auf dringend benötigte Therapien oder Operationen verzichten. Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, was wir für verfassungswidrig halten“, kritisierte Verena Bentele ein BSG-Grundsatzurteil vom 26. Mai 2020, das die sogenannte Genehmigungsfiktion abgeschafft hatte.
Diese sah vor, dass eine vom Krankenversicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt galt, wenn die Krankenkasse nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist - bei einer erforderlichen gutachterlichen Stellungnahme nach fünf Wochen - nicht über den Antrag entschieden hatte. Die Genehmigungsfiktion sollte langsame Verwaltungsverfahren beschleunigen. Nach Ablauf der Frist konnten Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen oder als Sachleistung von der Krankenkasse beanspruchen. Ein Antrag auf Sachleistung kann nun auch nach Ablauf der drei- beziehungsweise fünfwöchigen Frist von der Krankenkasse abgelehnt werden.
„Das benachteiligt alle Menschen, die nicht genug Geld haben, über einen ungewissen Zeitraum eine große Summe vorzustrecken, ohne zu wissen, ob sie es überhaupt erstattet bekommen. Studien zeigen sehr deutlich, dass der Gesundheitszustand von Menschen mit wenig Geld schlechter ist. Mit dieser Entscheidung des BSG werden daher wissentlich die Unterschiede zwischen Arm und Reich zementiert, die soziale Spaltung im Land vertieft sich weiter“, sagte Bentele. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei, die Genehmigungsfiktion wieder voll herzustellen.
Quelle: Sozialverband VdK

Der Verband

Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
ist als gemeinnütziger Verband
befreit von der Körperschaftsteuer
Sitz :
58097 Hagen.
VR Amtsgericht Hagen Blatt-Nr. 3181
Geschäftsstelle:
Alleestraße 73
58097 Hagen
Kontakt:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 02331 1884601

Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Marion Hölterhoff, Vorsitzende,
Daniel Aplas, stellv. Vorsitzender
Christel Kreinbihl, Schatzmeisterin
Peter Hölterhoff, Schriftführer

Beisitz:
Bärbel Kebschull, Rolf Gödde,
Helmut Klotz, Tobias Raulien

Medizinische Beratung

Bei medizinischen Fragen werden wir von Fachleuten beraten.
Es beraten uns:
Medizinische Fachfragen zum Cochlea- Implantat und dessen Implantation
Prof. Dr. med. Jonas Park
Bereich Rehabilitation
Dr. med. Elmar Spyra
Bereich Hör- und Audiotherapie
Peter Dieler
Infos hierzu finden Sie hier >>>

 

Wir danken unseren Förderern

Gefördert im Rahmen des §20h SGBV von den Krankenkassen/-verbänden in NRW
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Netzwerk:

Der CIV NRW ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,
in der Gesundheitsselbsthilfe NRW,
in der LAG Selbsthilfe NRW,
im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung,
in dem Netzwerk Stiftungen und Bildung und Medizin NRW.

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Aktiv in der Patientenbeteiligung in NRW.
in der GSH NRW, im Netzwerk Stiftungen und Bildung,
im Beirat KSL MSi,
im Behinderten Beirat der Stadt Iserlohn und
stellvertretender Behinderten Beirat in der Stadt Hagen, 
und natürlich für die CI- Selbsthilfegruppen in
NRW

CIV NRW e.V

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Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
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