Ein Jahr nach der Staatenprüfung: Dokumentation zeigt Handlungsbedarf
Ein Jahr nach der Staatenprüfung veröffentlichen die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und das Deutsche Institut für Menschenrechte heute eine Tagungsdokumentation. Sie zeigt schwarz auf weiß: Die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention muss konsequent vorangetrieben werden.

Zum Hintergrund: Vor einem Jahr stand Deutschland vor dem internationalen Fachausschuss in Genf auf dem Prüfstand. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 musste die Regierung zum ersten Mal Rechenschaft darüber ablegen, wie weit die Umsetzung der UN-BRK voran geschritten ist. Bei dieser Staatenprüfung zeigte sich in vielen Bereichen noch großer Handlungsbedarf. Über sechzig Empfehlungen hat der Ausschuss Deutschland mit auf den Weg gegeben. Grund genug für eine Follow-up-Fachkonferenz im letzten Sommer, die die Beauftragte gemeinsam mit der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte veranstaltete. In acht Foren wurde mit Entscheidungsträgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft über die Konsequenzen der Empfehlungen aus Genf auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene diskutiert. Die Themenschwerpunkte waren aus den Empfehlungen abgeleitet, vom Inklusiven Arbeitsmarkt über Möglichkeiten der Partizipation bis hin zum Gewaltschutz in Einrichtungen.

Die Dokumentation macht deutlich: „Unsere Leitlinie für aktuelle Gesetzesvorhaben wie das Behindertengleichstellungsgesetz oder das Bundesteilhabegesetz muss die konsequente Umsetzung der UN BRK sein. Das sind wichtige Weichenstelllungen, über die ganz aktuell entscheiden wird“, so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele.

Die heute veröffentlichte Dokumentation zeigt unter anderem klar, dass die politische Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen gestärkt werden muss. Deshalb ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sehr erfreut darüber, dass mehr Geld für deren beratende Arbeit zur Verfügung gestellt werden soll: „So kann Augenhöhe hergestellt werden.“ Der nächste Schritt müsse folgen: „Jetzt heißt es jedoch auch mutig zu sein und endlich auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten“, so Bentele weiter.

In diesem Jahr wird auch die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN BRK verabschiedet. Bentele sagte dazu: „Die Dokumentation unserer Veranstaltung zeigt auf, dass wir einen solchen Plan brauchen, um Fortschritte und Handlungsbedarf deutlicher zu definieren. Wirken kann er aber nur voll, wenn dahinter ganz klare Umsetzungspläne stehen.“

Bis Mitte April 2016 muss die Regierung den internationalen Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf über weitere Maßnahmen informieren. Der verbesserte Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen steht dabei ganz oben auf der Agenda. Aus der Dokumentation lässt sich ableiten, dass alle staatlichen Ebenen Schritte einleiten müssen. Bentele: „Es ist einiges erreicht und noch vieles zu tun. Die Dokumentation liefert auch hier wichtige Impulse.“

Die Dokumentation finden Sie hier.

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