Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/20) zur Triage erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat in aller Deutlichkeit klargestellt, dass der Gesetzgeber unverzüglich handeln muss. Er muss nach dem Grundgesetz und im Lichte der UN-Behindertenkonvention dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wirksam verhindert wird.
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Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die seit Mai 2021 gilt, zeigt bereits jetzt dramatische Auswirkungen auf den Medizintechnik-Markt. Über 70 Prozent der BVMed-Mitgliedsunternehmen haben aufgrund der MDR-Neuregelungen einzelne Medizinprodukte oder ganze Produktlinien eingestellt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen BVMed-Umfrage, an der sich 88 Mitgliedsunternehmen beteiligt haben. Darüber hinaus gaben 55 Prozent der Unternehmen an, dass bisherige Lieferanten bereits ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der MDR eingestellt haben.
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