Bundesgesundheitsminister Lauterbach präsentiert erste Eckpunkte für bundesweites Rollout
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, in der kommenden Legislatur bundesweit in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention zu errichten. Konkret befinden sich hierfür nun sogenannte "Gesundheitskioske" im Gespräch, um der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen entgegenzuwirken und die medizinische Unterversorgung in sozial benachteiligten Regionen auszugleichen.
Gesundheitskioske dienen als erste Anlaufstelle der Sozial- und Gesundheitsberatung und sollen als solche die hohen Bedarfe an der Schnittstelle zur ambulanten ärztlichen Versorgung auffangen und durch die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen integrierte, sektorenübergreifende Versorgungsansätze fördern.

Zielgerichtete und niedrigschwellige Versorgungsangebote sollen so erleichtert, klinische Notaufnahmen zudem entlastet werden. Auch soll die Rolle der Pflege im Sinne des "Community Health Nursing" gestärkt werden, in dem u. a. das Berufsbild der sogenannten "Advanced Practice Nurses" (APN) als hochschulisch/ klinisch ausgebildete Pflegefachkräfte in den Fokus gerückt wird.
Beim Besuch des bundesweit ersten Gesundheitskiosks im Hamburger Stadtteil Billstedt präsentierte Prof. Lauterbach am 31.08.2022 hierfür erste Eckpunkte. Wo genau weitere Gesundheitskioske entstehen und wie sozial benachteiligte Regionen definiert werden sollen, bleibt darin jedoch bislang unbeantwortet. Der Gesundheitskiosk im Hamburger Stadtteil Billstedt wurde durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefördert. Ziel des dreijährigen Innovationsprojektes war es, den Zugang zum Gesundheitssystem durch eine multiprofessionelle, integrierte und präventive Versorgung und Beratung insbesondere für vulnerable Personengruppen zu verbessern. Der G-BA sprach sich nach erfolgreicher Beendigung der Projektphase letztendlich für eine Überführung der im Projekt erprobten Versorgungsformen in die Regelversorgung aus, die es nun zu regeln gilt.
Strittig bleibt dabei jedoch die Sicherung der Finanzierung: Durch die Übernahme der Gesundheitskioske in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sollen Selektivverträge mit einzelnen Krankenkassen und damit Leistungsausschlüsse der übrigen Versicherten bald der Vergangenheit angehören. Zudem sollen sich die Kommunen mit 20 % an der Finanzierung beteiligen. Aktuellen Hochrechnungen zufolge werden jährlich bis zu 1 Milliarde Euro für den Aufbau und Betrieb der avisierten 1.000 Gesundheitskioske benötigt. Dem gegenüber steht die immense Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei der Entwicklung eines Gesetzentwurfs und dem darauffolgenden parlamentarischen Verfahren wird die Frage der Finanzierungssicherung daher jede Menge Konfliktpotenzial mit sich bringen. Eine sich an die wissenschaftliche Evaluation des Innovationsprojektes anschließende, aktuell jedoch noch ausstehende Begleiterhebung des Hamburger Gesundheitskiosks, insbesondere mit Blick auf gesundheitsökonomische Fragen, könnte hierfür eine wichtige und notwendige Argumentationsgrundlage schaffen.
Die der Gesetzesinitiative zugrundeliegenden Eckpunkte sind der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums unter nachfolgendem Link zu entnehmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierung-plant-gesundheitskioske-deutschlandweit-lauterbach-praesentiert-eckpunkte-fuer-gesetzesinitiative.html
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