Das Logo des KSL MSi mit Hinweis auf EU MAGS Der CIV NRW e.V. und das KSL- MSi- NRW werden enger kooperieren.
Der CIV NRW e.V. ist gut vernetzt, aber immer für Kooperationen offen. Der Verband pflegt schon lange einen guten Kontakt zum Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) und steht dort als Konsortialpartner zur Verfügung. In den letzten Monaten haben sich daraus einige gemeinsame Projekte ergeben. Die gute Zusammenarbeit soll nun mit einer Informationsoffensive zum Cochlea Implantat fortgeführt werden. Ende November 2024 trafen sich Vertreter*Innen des CIV NRW und des KSL-MSi-NRW in einer Videokonferenz zu ersten Sondierungsgesprächen. Für 2025 wurden neben verstärkter gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit mit Pressekampanien, auch kooperative Veranstaltungen ins Auge gefasst. Der Fokus liegt hierbei im Bereich der lautsprachlichorientierten Hörbeeinträchtigten. Weitere Gespräche werden das Thema konkretisieren.

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben
Der Name ist Programm: Konkret hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW (KSL.NRW) im Jahr 2016 als Projekt initiiert, das in allen Fragen, die mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen von Menschen in Verbindung stehen, wirkt, und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW beitragen. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) ist eine internationale Vereinbarung, die Deutschland im Jahr 2009 unterschrieben hat. In dieser Vereinbarung sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen geregelt. Für die KSL ist die UN-BRK die wichtigste Grundlage ihrer Arbeit.
In jedem Regierungsbezirk befindet sich heute ein Kompetenzzentrum. Standorte sind: Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Ein landesweit zuständiges Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen hat seinen Sitz in Essen.
Das KSL-MSi-NRW besteht aus drei Fachbereichen und einer Juristin: Fachbereich Sehen – zuständig für blinde und sehbehinderte Menschen; Fachbereich Hören – zuständig für gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen; Fachbereich Taubblind – zuständig für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen. Das Team ist inklusiv aufgestellt, mehrere der Fachberaterinnen kommunizieren auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Als Konsortialpartner* unterstützt der CIV NRW den Fachbereich Hören ( hier: Fachbereich Hörbehinderung – Schwerpunkt Lautsprache) mit seinem Know-how.

*Konsortialpartner = Partner mit ergänzenden Fähigkeiten, die den Hauptanbieter bei bestimmten spezifischen Aktivitäten des Projekts unterstützen .

CIV NRW e.V

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