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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025
Der Vorstand lädt ordnungsgemäß zur Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung des Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V am 22.03.2025 ein.
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer,
wieder ist ein ereignisreiches Jahr vergangen und ich lade Sie herzlich zur turnusmäßigen Jahreshauptversammlung (JHV) ein, in der wir Sie gerne über unsere Arbeit informieren möchten.
Marion Hölterhoff, Vorsitzende
Auf der turnusmäßigen JHV berichtet der geschäftsführende Vorstand den Mitgliedern des Verbandes über seine Arbeit. Die Schatzmeisterin legt die Kassenberichte für 2024 vor. Die Mitglieder stimmen über die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2024 ab.
Auf der JHV steht euch der Vorstand für Fragen gerne zur Verfügung. Sprecht uns an, lernt uns kennen.
Anträge und Wünsche zur Jahreshauptversammlung müssen der 1. Vorsitzenden bis zum 01.03 2025 in Textform vorliegen. Sie werden dementsprechend bearbeitet.
Die JHV ist für Mitglieder kostenfrei und beinhaltet Kaffee und Snacks (Mineralwasser inklusive) Alle weiteren Getränke sind kostenpflichtig.
Nichtmitglieder zahlen 10 Euro.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 01. Februar 2025.
Angemeldete Teilnehmer, die bei fehlender Absage nicht erscheinen, zahlen 30 € Stornokosten.
Die Jahreshauptversammlung (JHV) des CIV NRW e.V. findet im ABZ Schacht III, Koststraße 8, 45899 Gelsenkirchen statt. Einlass ab 10 Uhr. Beginn der JHV um 11 Uhr
Tagesordnungspunkte:
TOP 1
Eröffnung der Jahreshauptversammlung und Begrüßung der Anwesenden
Feststellung der Beschlussfähigkeit,
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
TOP 2
Genehmigung der Tagesordnung (ggf. durch Anträge aktualisiert)
TOP 3
Jahresbericht / Rechenschaftsbericht des Vorstands für das abgelaufene Kalenderjahr 2024
TOP 4
Finanzbericht der Schatzmeisterin und Bericht der Kassenprüferinnen
Aussprache über die Berichte
TOP 5
Entlastung des Vorstands
TOP 6
Bericht zur Kostenstruktur des Verbandes und der erhöhten Ausgaben, Bericht zur neuen Struktur der Kassenförderung der GKV NRW.
Beschlussfassung zum neuen Betrag des Mitgliedsbeitrags.
Abstimmung der Versammlung zur Genehmigung der Erhöhung des Mitgliedbeitrags
(Siehe auch Satzung: §5 Mitgliedsbeitrag, §9 Abs. 5 (e) und die Beitragsordnung des CIV NRW e.V.)
TOP 7
Verschiedenes
Schlusswort des Vorsitzenden
Die Veranstaltung wird simultan mitgeschrieben und eine FM-Anlage steht zur Verfügung. Bitte T-Spule einschalten.
Hinweise: Diese Einladung erfolgt ordnungsgemäß nach § 9 der Satzung des CIV NRW e.V. auf unserer Homepage und in unserer Verbandszeitschrift und ist damit formgerecht erfolgt. Eine Einladung in Briefform per Post erfolgt nicht.
Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis 14 Tage vor dem Termin beim Vorstand in Textform einzureichen.
Bitte nutzen sie zur Anmeldung unser Anmeldeformular auf unserer Homepage >>>