Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Kurz vor dem Pfingstwochenende hat der Deutsche Bundestag am 20. Mai, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu später Stunde verabschiedet. Dieses weist leider noch sehr viele Schwächen auf, so dass es auch zukünftig noch sehr viel für ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf Bundes- und Landesebene zu tun gibt.
So wurde wieder einmal versäumt, eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft umfassend zu regeln. Nur minimale Veränderungen wurden durchgesetzt, die weit hinter den Hoffnungen und Erwartungen behinderter Menschen und Ihrer Organisationen zurückbleiben.