Das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen ist am 20.3.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit seit heute (21. März 2023) in Kraft.
Vereine können ab dem 21. März 2023 auch ohne Regelung in der Satzung hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Zudem kann durch Beschluss der Mitglieder auch zu rein virtuellen Versammlungen einberufen werden, ohne dass es hierfür einer Satzungsgrundlage bedarf.
Der CIV NRW e.V. hat diese Regelung und andere dieser Art schon länger in seiner Satzung erfasst.